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Hundekontrolle Anmeldung, Abmeldung

Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Gesetz über das Halten von Hunden sowie der zugehörigen Verordnung. Alle Hunde müssen bis spätestens 3 Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung wird von praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt der AMICUS, Identitas AG, www.amicus.ch, in Bern.

Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde an.

Innert der gleichen Frist sind der Wohnsitzgemeinde und der AMICUS zu melden:


•Namens- oder Adressänderung des Hundehalters
•Halterwechsel
•Tod des Hundes


Informationen über Hundekurse finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen www.tiererichtighalten.ch sowie des Veterinäramts des Kantons Zürich www.veta.zh.ch.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt

Preis

CHF 180.00
Die normale Hundegebühr beträgt Fr. 180.-- pro Hund. Für junge Hunde, welche erst im zweiten Halbjahr 3 Montae alt werden, reduziert sich die Gebühr auf Fr. 90.--

Bemerkung

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular Schritt für Schritt aus und senden Sie es an die Einwohnerkontrolle, Stationsstrasse 27, 8442 Hettlingen.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Person.

Verfahren

Wenn wir das Formular empfangen haben, registrieren wir Ihren Hund in unserem System und schicken Ihnen Ende März eine Rechnung.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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