Hundekontrolle Anmeldung, Abmeldung
Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde an.
Innert der gleichen Frist sind der Wohnsitzgemeinde und der AMICUS zu melden:
•Namens- oder Adressänderung des Hundehalters
•Halterwechsel
•Tod des Hundes
Informationen über Hundekurse finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen www.tiererichtighalten.ch sowie des Veterinäramts des Kantons Zürich www.veta.zh.ch.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 305 05 04 | manuela.schibli@hettlingen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Preis
CHF 180.00Bemerkung
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Person.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.