Antrag um Zustellung des baurechtlichen Entscheides
Begehren um die Zustellung des baurechtlichen Entscheids müssen innert der 20-tägigen Ausschreibungsdauer bei der Gemeindeverwaltung Hettlingen eingereicht werden (Planungs- und Baugesetz PBG, § 315 ff.). Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt. Ein Einspracheverfahren sieht das Zürcherische Planungs- und Baugesetz nicht vor.
Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids ist gebührenpflichtig (Fr. 50) und erfolgt eingeschrieben mit Rechnung. Bei Abwesenheit ist die Zustellung sicherzustellen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 052 305 05 09 | caroline.jucker@hettlingen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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