Liegenschaftenbewertung
Die Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte wurden auf die Steuerperiode 2009 allgemein nach der „Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2009“ festgelegt. Sie bleiben vorbehältlich Ziff. 89 – 91 bis zu einer späteren allgemeinen Neubewertung für die nachfolgenden Steuerperioden unverändert.
Eine ausserordentliche Neufestsetzung der Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte von Liegenschaften erfolgt in der laufenden Steuerperiode:
- für neu erstellte Liegenschaften
- nach umfassender Totalrenovation von Gebäuden (gem. Ziff. 33)
- nach Abbruch von Gebäuden
- nach Handänderungen
Weitere Informationen :
http://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/steuerfragen/liegenschaftenbewertung.html
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