Kopfzeile

Inhalt

Sozialamt

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

EinwohnerInnen der Gemeinde Hettlingen, die sich in einer persönlichen Notsituation befinden oder nicht in der Lage sind, für sich oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe.

Sozialhilfe als letztes Netz: Die Sozialhife kommt erst zum Tragen, wenn eigene Mittel und andere
   finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte
   wie Kinder, Eltern, Enkel, Grosseltern fehlen. Dieses Prinzip heisst Subsidiarität.

Am Bedarf ausgerichtet: Die Sozialhilfe wird nur dann ausbezahlt, wenn eine individuelle, konkrete
  und aktuelle Notlage nachgewiesen werden kann. Sie wird nur in der im Einzelfall effektiv benötigten
  Höhe ausbezahlt.

Engagement lohnt sich: Wer sich bemüht, die eigene Situation zu verbessern, alles unternimmt, um
  sich wieder ins Arbeitsleben zu integrieren, soll besser gestellt werden. Das heisst zum Beispiel,
  dass Leistungen in Form von Erwerbsarbeit, gemeinnütziger Tätigkeit, Betreuung, beruflicher
  Qualifizierung usw. honoriert werden.

Auskunft und Anmeldung:

Für eine Klärung Ihres Anspruchs melden Sie sich bei Marianne Fischer, Gemeindeverwaltung Hettlingen, Tel. Nr. 052 305 05 14.

Kontakt

Sozialamt
Stationsstrasse 27
8442 Hettlingen
Tel. 052 305 05 14
Fax 052 305 05 06
marianne.fischer@hettlingen.ch

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Download
Name Beschreibung
Icon