Teilrevision Bau- und Zonenordnung "Harmonisierung Baubegriffe" und kommunaler Mehrwertausgleich, Öffentliche Auflage - Amtliche Publikation
Angaben zum Inhalt
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 194 vom 14. Oktober 2024 die Vorlage zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung "Harmonisierung Baubegriffe" sowie den kommunalen Mehrwertausgleich zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich (PBG) verabschiedet.
Angaben zur Auflage
Die Unterlagen können vom 1. November 2024 bis 31. Januar 2025 auf der Webseite www.hettlingen.ch eingesehen werden und liegen auf der Gemeindeverwaltung Hettlingen, Stationsstrasse 27, 8442 Hettlingen, während den Öffnungszeiten öffentlich auf.
Rechtliche Hinweise
Während der Auflagefrist kann sich jede Person schriftlich zur Vorlage äussern (siehe Onlineformular). Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie sind bis am 31. Januar 2025 per E-Mail an gemeinde@hettlingen.ch oder per Post (Datum des Poststempels) an den Gemeinderat Hettlingen, Stationsstrasse 27, 8442 Hettlingen, zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage entschieden.
Ablauf der Frist: 31.01.2025
Verlängerung ohne Präjudiz wegen Weihnachten/Neujahr (gesetzliche Frist 60 Tage)
Zugehörige Objekte
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20241008_Revision_BZO_Synopse (PDF, 366.44 kB) | Download | 0 | 20241008_Revision_BZO_Synopse |
20241008_Reglement zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds (PDF, 139.03 kB) | Download | 1 | 20241008_Reglement zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds |
20241008_Bericht_RPV_Art47_Hettlingen (PDF, 947.57 kB) | Download | 2 | 20241008_Bericht_RPV_Art47_Hettlingen |
20241101_Harmonisierung Baubegriffe BZO_Onlineformular_Einwendungsverfahren (PDF, 85.07 kB) | Download | 3 | 20241101_Harmonisierung Baubegriffe BZO_Onlineformular_Einwendungsverfahren |