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Zivilstandsänderungen

Heirat / eingetragene Partnerschaft seit 01.01.2014: Gemeinsame Besteuerung ab Beginn der Heiratsperiode

Betreffend Handhabung bei Konstellationen aufgrund verschiedener Wohnorte und/oder Quellensteuerpflicht in der gleichen Steuerperiode, finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramts Zürich www.steueramt.zh.ch detaillierte Informationen.

Trennung / Scheidung

Im Jahr der Trennung / Scheidung sind beide Partner rückwirkend per 1.1. der Steuerperiode separat steuerpflichtig. Eine allenfalls bereits erstellte gemeinsame Steuerrechnung wird storniert .Falls Sie bereits Zahlungen an die gemeinsame noch für das Ehepaar/ eingetragene Partnerschaft ausgestellte Steuerrechnung geleistet haben, benötigen wir eine von beiden Partner unterschriebene, schriftliche Mitteilung, wie die Zahlungen zu verteilen sind. Bei Ausbleiben werden die Zahlungen je zur Hälfte aufgeteilt.

Tod

Mit Tod endet die Steuerpflicht. Bei Ehegatten / eingetragenen Partnerschaften muss für die Zeit vom 1.1. bis Todestag es Partners eine gemeinsame Steuererklärung ausgefüllt werden. Für den überlebenden Ehegatten / Partner beginnt die separate Steuerpflicht ab den dem Tod folgenden Tag bis 31.12., siehe auch Inventarisation.

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Steueramt 052 305 05 08 / 03 steueramt@hettlingen.ch
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